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Die Risikolebensversicherung als finanzielle Absicherung der Angehörigen

Es wird immer wieder empfohlen, zur Absicherung der Angehörigen eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Als Versicherungssumme der Risikolebensversicherung bei Verheirateten ohne Kinder ist da 3fache des Brutto-Jahreseinkommens notwendig und bei Paaren mit Kindern das 5fache. Diese Summe ist erforderlich, um die Miete oder Darlehensrate und die Lebenshaltungskosten zu decken und den Hinterbliebenen die Möglichkeit zu geben, den gewohnten Lebensstandart wenigsten annähernd zu halten. Außerdem gilt es, die Ausbildungskosten der Kinder abzusichern. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte so hoch sein, dass die Kosten für den Lebensstandart gedeckt sind und noch ein Raum für Unvorhergesehenes da ist.

Dabei ist auch die Geldentwertung in die Überlegen einzubeziehen. Deshalb wird oft geraten, in der Risikolebensversicherung eine Dynamik hinein zu nehmen. Dann wird die Versicherungssumme der Inflation angeglichen. Das bringt aber auch mit sich, dass sich der Beitrag der Risikolebensversicherung alle 3 Jahre um 6% erhöht.

Eine weitere Überlegung ist die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Hier stellt sich die Frage: Wie lange sollen die Kinder versorgt sein? Als Minimum werden meist 20 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes empfohlen. Auch die Laufzeiten der Verbindlichkeiten der Familie haben Einfluss auf diese Überlegungen. Zur Absicherung des Ehe- oder Lebenspartners sollte die Risikolebensversicherung normalerweise bis zum Rentenalter laufen.

Möchte man bezüglich der Versicherungsdauer sicher, schließt man die höchstmögliche Laufzeit ab. Eine begrenzte Laufzeit ist nur dann zu empfehlen, wenn man wirklich genau weiß, wie lange die Risikolebensversicherung für die eigenen Lebensverhältnisse sinnvoll ist. Bei den Kindern ist das möglich. Bei der Absicherung des Partners ist diese Prognose meist schwerer zu treffen.

Läuft die Risikolebensversicherung aus und man möchte eine neue abschließen, muss man folgende Risiken in Kauf nehmen:

  • - Ein höherer Beitrag wegen des höheren Eintrittsalters des Versicherten
  • - Schwierigkeiten bei der neuen Gesundheitsprüfung

Es ist auch zu überlegen, welche Art der Risikolebensversicherung man am besten nimmt. Es gibt die Möglichkeit, zwischen einer Risikolebensversicherung mit konstanter und fallender Versicherungssumme zu wählen. Hier stellt sich die Frage: Braucht man nur in den nächsten Jahren eine hohe Absicherung? In diesem Fall ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme und damit mit sinkenden Beiträgen ratsam. Kommt das nicht in Frage, dann ist die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme die bessere Alternative.

Als weiteres Entscheidungskriterium kann herangezogen werden, ob  beide Partner mit einer einzigen Risikolebensversicherung versichert werden sollen. Die billigere Möglichkeit ist sicherlich die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Sie ist meist 10% billiger im Beitrag als 2 Einzelverträge. Trotzdem bieten sich auch 2 Einzelverträge an.

Dies hat folgende Vorteile gegenüber der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben:

  • - Es sind individuelle Versicherungssummen und Laufzeiten möglich.
  • - 2 Einzelverträge der Risikolebensversicherung ermöglichen eine flexiblere individuelle Anpassung an die jeweilige Versorgungssituation.
  • - Bei einer speziellen Gestaltung der Risikolebensversicherung kann anfallende Erbschaftssteuer vermieden werden.
  • - Es ist eine höhere Absicherung gewährleistet, wenn beide Partner gleichzeitig sterben.

Deshalb gilt grundsätzlich die Empfehlung, 2 einzelne Risikolebensversicherungen abzuschließen.

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Beitrag veröffentlicht am 22. Januar 2012 | Kategorie: Versicherungen

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